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SCHUL- und HAUSORDNUNG
Die Schul- und Hausordnung der Georg-Schlesinger-Schule lautet wie folgt:
Grundsätze
Diese Schul- und Hausordnung beschreibt die wichtigsten Regeln für das Miteinander an der Georg-Schlesinger-Schule (GSS). Sie gilt für alle Schüler:innen, Auszubildenden, Lehrkräfte, Beschäftigten sowie Besucher:innen. Die GSS ist ein Ort fachlicher, allgemeiner, kultureller und sozialer Bildung. Damit gemeinsames Lernen und Arbeiten gelingt, gehen wir respektvoll, fair, wertschätzend und hilfsbereit miteinander um. Diskriminierung (z. B. Rassismus, Homophobie oder Antisemitismus), Bedrohungen, Mobbing und Gewalt haben an unserer Schule keinen Platz. Dies erfordert die Einhaltung geltender Gesetze und Verordnungen sowie ungeschriebener Regel wie Rücksichtnahme, Höflichkeit, Fairness und Hilfsbereitschaft.
1. Verhalten in der Schule
1.1 Den Weisungen der Schulleitung, der Lehrkräfte und anderer Mitarbeiter:innen ist Folge zu leisten.
1.2 Besucher:innen melden sich im Sekretariat an. Der Aufenthalt auf dem Schulgelände und im Schulgebäude ist nur mit Erlaubnis der Schulleitung gestattet.
1.3 Schulgelände, Schulgebäude, Parkplätze und der öffentliche Bereich vor der Schule
sind sauber zu halten Nachbar:innen und Passant:innen dürfen nicht durch Lärm, Müll oder anderes Verhalten belästigt werden.
1.4 Mutwillige Beschädigungen oder Zerstörungen ziehen rechtliche Folgen nach sich. Die Schulleitung behält sich grundsätzlich Schadensersatzansprüche vor.
1.5 Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände, sowie bei Schulveranstaltungen sind insbesondere verboten:
• Rauchen und Dampfen (auch E-Zigaretten / E-Shishas)
• Waffen, waffenähnliche oder andere gefährliche Gegenstände, einschließlich Abwehrsprays und Abwehrmittel
• Mitführen, Konsum und Weitergabe von Drogen, berauschenden Substanzen sowie alkoholischen Getränken
• Verfassungswidrige, volksverhetzende oder extremistische Medien, Kleidungsstücke
sowie Accessoires werden grundsätzlich von der Schulleitung eingezogen
1.7 Schüler:innen, die den Schulfrieden stören, werden vom Unterricht ausgeschlossen. Bei Bedarf werden weitere Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen ergriffen.
1.8 Mobbing, Cybermobbing und Verletzungen von Persönlichkeitsrechten werden nicht toleriert und können schulische sowie rechtliche Folgen haben.
2. Schulbesuch und Unterricht
2.1 Unterrichts- und Pausenzeiten:
1. Block: 08:00 – 09:30 Uhr (Pause: 09:30 – 09:45 Uhr)
2. Block: 09:45 – 11:15 Uhr (Pause: 11:15 – 11:45 Uhr)
3. Block: 11:45 – 13:15 Uhr (Pause: 13:15 – 13:30 Uhr)
4. Block: 13:30 – 15:00 Uhr (Pause: 15:00 – 15:10 Uhr)
5. Block: 15:10 – 16:40 Uhr
2.2 Der Unterricht beginnt pünktlich. Verspätungen, auch nach Pausen, werden im digitalen Klassenbuch und auf der Schulbesuchskarte dokumentiert.
2.3 Wenn zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn keine Lehrkraft erschienen ist, informiert der/die Klassensprecher:in die zuständige Abteilungsleitung.
2.4 In der Berufsschule sind Fehlzeiten der Klassenleitung und dem Ausbildungsbetrieb am ersten Fehltag bis 7:30 Uhr mitzuteilen. Bei Erkrankung oder Freistellung während des Schultages ist die aktuell unterrichtende Lehrkraft zu informieren. Eine schriftliche Entschuldigung ist spätestens am dritten Tag nachzureichen; ab dem vierten Krankheitstag ist eine AUKopie ohne Diagnoseteil oder eine entsprechende Betriebsbescheinigung vorzulegen. Versäumter Unterrichtsstoff ist selbstständig nachzuarbeiten. Bei unentschuldigtem Fehlen wird der Ausbildungsbetrieb informiert.
2.5 Vollzeitschüler:innen informieren bei Krankheit oder anderen wichtigen Gründen am ersten Fehltag bis 7:30 Uhr die Klassenleitung bzw. den/die Tutor:in. Eine schriftliche Entschuldigung ist spätestens am dritten Tag nachzureichen.
2.6 Beurlaubungen und Freistellungen sind nur in Ausnahmefällen möglich und in der Regel spätestens zwei Wochen vorher bei der Klassenleitung zu beantragen. In der dualen Ausbildung ist zusätzlich die Zustimmung des Ausbildungsbetriebs erforderlich. Über Anträge bis zu drei Tagen entscheidet die Klassenleitung, ab vier Tagen entscheidet die Abteilungs- oder Schulleitung.
2.7 Alle Schüler:innen erhalten einen Schülerausweis. Er ist in der Schule stets mitzuführen und dem schulischen Personal auf Aufforderung vorzuzeigen.
2.8 Schüler:innen sind verpflichtet, ihre Zugangsdaten für schulische Plattformen (z. B. IServ, Lernraum Berlin) jederzeit zur Verfügung zu haben. Fehlende Zugangsdaten entbinden nicht von Unterricht oder Leistungsnachweisen.
2.9 Verlassen Schüler:innen während des Unterrichts den Unterrichtsraum, informieren sie die Lehrkraft unaufgefordert.
3. Räume, Ausstattung und digitale Technik
3.1 Klassen- und Fachräume sowie deren Ausstattung sind sorgfältig zu behandeln. In Fachräumen sind Essen und Trinken grundsätzlich nicht gestattet. In begründeten Ausnahmefällen kann die Lehrkraft das Trinken von Wasser oder anderen alkoholfreien Getränken zulassen, insbesondere bei hohen Temperaturen
oder längeren Leistungsnachweisen, sofern keine Sicherheitsvorschriften entgegenstehen.
3.2 Elektronische Geräte wie Smartphones, Tablets oder Laptops dürfen im Unterricht nur mit Zustimmung der Lehrkraft und ausschließlich für unterrichtsbezogene Angelegenheiten genutzt werden. Foto-, Video- und Tonaufnahmen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Lehrkraft erlaubt.
3.3 Während Leistungskontrollen sind elektronische Geräte nur erlaubt, wenn die Lehrkraft dies ausdrücklich gestattet; eine unerlaubte Nutzung gilt als Täuschungsversuch.
3.4 Schuleigentum und ausgeliehene Materialien sind sorgfältig zu behandeln. Bei Verlust oder Beschädigung kann Schadensersatz verlangt werden. Ausgeliehene Materialien sind spätestens bei Beendigung des jeweiligen Bildungsganges zurückzugeben.
4. Konflikte, Sicherheit und besondere Ereignisse
4.1 Konflikte werden gewaltfrei und zunächst im direkten Gespräch mit den Beteiligten gelöst. Bei Bedarf werden, in dieser Reihenfolge, die unterrichtende Lehrkraft, Klassenleitung, Schulsozialpädagogik und
Abteilungsleitung einbezogen; in schweren Fällen die Schulleitung. Beleidigungen, Bedrohungen und körperliche Gewalt werden nicht toleriert und können schulische sowie strafrechtliche Folgen haben.
4.2 Gefahrenstellen, defekte Geräte und Beschädigungen sind unverzüglich einer Lehrkraft oder anderem schulischen Personal zu melden.
4.3 Bei Feueralarm ist das Schulgebäude sofort zu verlassen. Alle Personen begeben sich zum Sammelplatz auf dem Sportplatz. Fluchtwegepläne hängen im Schulgebäude aus. Vor dem Verlassen des Raumes sind Fenster und Türen zu schließen. Den Anweisungen der Lehrkräfte ist Folge zu leisten. Der Missbrauch des Feueralarms ist strafbar und wird angezeigt.
4.4 Unfälle auf dem Schulweg, dem Schulgelände der bei Schulveranstaltungen sind unverzüglich dem Sekretariat zu melden.
4.5 Schüler:innen sind auf dem direkten Schulweg, bei Schulveranstaltungen und auf dem Schulgelände über die Unfallkasse Berlin versichert. Beim Verlassen des Schulgeländes während Pausen oder Freistunden entfällt der Versicherungsschutz. Minderjährigen Schüler:innen ist es grundsätzlich verboten während der Schulzeit das Schulgelände zu verlassen. 4.6 Gefundene Gegenstände sind beim Hausmeister oder im Sekretariat abzugeben.
4.7 Die Schule haftet nicht für verlorene oder gestohlene Wertgegenstände, auch nicht in den Sporthallen.
5. Inkrafttreten und Anlagen
Neben dieser Schul- und Hausordnung gelten in der jeweils aktuellen Fassung:
• Brandschutzordnung
• Regelungen zu Foto-, Film- und Tonaufnahmen
• Laborraumnutzungsordnung / Sicherheitsbelehrung
• Sporthallennutzungsordnung
• Nutzungsordnung Schülerspinde
• Nutzungsordnung KI
• Computerraumnutzungsordnung
Berlin, 19.08.2026
gez. Th. Joschko,
Schulleiter
Die Schul- und Hausordnung gilt für alle am Schulleben Beteiligten. Sie tritt am 19.08.2026 in Kraft. Die Schul- und Hausordnung gilt für ein Schuljahr, ihre Geltungsdauer verlängert sich um jeweils ein Jahr, falls nicht vor Ablauf dieses Zeitraumes die Schulkonferenz eine Änderung beschließt.
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