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Entwicklungsprojekt - Einführung des 11. Pflichtschuljahres

Bildungsgänge: 
Das Entwicklungsprojekt betrifft alle Bildungsgänge der Georg-Schlesinger-Schule, in denen schulpflichtige Lernende aufgenommen und begleitet werden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den vollzeitschulischen Bildungsgängen.


Strategisches Ziel des Vorhabens:
Mit dem Projekt soll die Einführung des 11. Pflichtschuljahres an der Georg-Schlesinger-Schule organisatorisch, pädagogisch und rechtssicher umgesetzt werden. Schulpflichtige Lernende sollen entsprechend der neuen Vorgaben angemessen beschult, begleitet und beraten werden. Ziel ist es, verbindliche Prozesse zu schaffen, die den Umgang mit schulpflichtigen Lernenden, Fehlzeiten, Beratungsbedarfen und möglichen Bildungsgangwechseln klar regeln.

Ausgangslage:
Zu Beginn des Projekts waren die vollzeitschulischen Bildungsgänge der Georg-Schlesinger-Schule Angebotsbildungsgänge. Lernende konnten einen Bildungsgang grundsätzlich auf eigenen Wunsch verlassen. Mit der Einführung des 11. Pflichtschuljahres ist ein Abbruch ohne Anschlusslösung für schulpflichtige Lernende nicht mehr möglich. Dadurch entstehen neue Anforderungen an Beratung, Begleitung, Dokumentation und schulische Unterstützungsstrukturen.

SMARTes-Projektziel:
Bis zum 31.01.2026 sind die zentralen Prozesse zur Einführung des 11. Pflichtschuljahres entwickelt und erstmalig umgesetzt. Dazu gehören die Identifikation schulpflichtiger Lernender in den Bildungsgängen, verbindliche Abläufe im Umgang mit Fehlzeiten und drohendem Abbruch sowie der Aufbau eines Unterstützungssystems aus schulischer Beratung, Sozialarbeit und externen Kooperationspartnern. Die Umsetzung wird im Rahmen von Bildungsgangkonferenzen und Teamsitzungen regelmäßig ausgewertet.

Indikatoren:

1. Schulpflichtige Lernende werden in den betroffenen Bildungsgängen systematisch identifiziert.

2. Prozessabläufe zum Umgang mit Fehlzeiten, Beratungsbedarfen und drohendem Abbruch sind entwickelt.

3. Ein schulisches Unterstützungssystem für schulpflichtige Lernende ist definiert.

4. Verbindliche Beratungsgespräche für betroffene Lernende werden durchgeführt.

5. Die Umsetzung wird regelmäßig in Bildungsgangkonferenzen und Teamsitzungen evaluiert.

6. Die rechtssichere Umsetzung der Vorgaben zum 11. Pflichtschuljahr ist in den schulischen Abläufen verankert.

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